Neue Kanzlei in München

Ergebnisse zählen. Nicht Stunden.

Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht für Unternehmen, Gründer und Führungskräfte. Persönlich, schnell und zu Festpreisen. In München und digital in ganz Deutschland.

  • Festpreis vor dem Start
  • 24 h Rückmeldung werktags
  • DE · EN · FR

Stationen

  • Oberlandesgericht MünchenReferendariat
  • RÖDL MünchenArbeitsrecht & M&A
  • KPMG Law MünchenWirtschaftsstrafrecht & M&A
  • Lund UniversityLL.M. European Business Law
  • Universität BayreuthDiplomjuristin

01 / Haltung

Warum Ackermann.

Gute Rechtsberatung erkennt man nicht an der Länge der Rechnung. Sondern daran, dass Sie danach klarer sehen und schneller entscheiden können.

Klar kalkuliert.

Festpreis statt Stoppuhr.

Leistungsumfang und Honorar stehen fest, bevor ich starte. Sie wissen vorher, was Sie bekommen und was es kostet. Kein Blick auf die Uhr bei jeder E-Mail.

Zusammen gedacht.

Ein Kopf statt drei Schnittstellen.

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Compliance greifen im Unternehmen ineinander, beim Deal genauso wie im Tagesgeschäft. Deshalb denke ich sie von Anfang an gemeinsam.

Schnell auf den Punkt.

Rückmeldung in 24 Stunden an Werktagen.

Sie sprechen direkt mit mir, nicht mit wechselnden Ansprechpartnern. Klare Prozesse und moderne Tools sorgen dafür, dass Ihr Anliegen nicht liegen bleibt.

02 / Leistungen

Leistungen.

Vier Tätigkeitsbereiche, ein Anspruch: Lösungen, die im Unternehmen und im Leben funktionieren. Für Arbeitgeber genauso wie für Fach- und Führungskräfte.

Für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Unternehmen

Vom ersten Arbeitsvertrag bis zur sauberen Trennung: Ich begleite Arbeitgeber durch alle Phasen des Arbeitsverhältnisses. Praxisnah, sorgfältig und mit Blick darauf, was im Betrieb wirklich funktioniert.

  • Arbeitsverträge
  • Kündigung & Trennung
  • Aufhebungsverträge
  • Arbeitszeit & Remote Work
  • Betriebsrat
  • Geschäftsführerverträge
Was ich konkret übernehme
  • Vertragsvorlagen, die zu Ihrem Unternehmen passen, inklusive der Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz
  • Abmahnungen und Kündigungen sorgfältig vorbereiten, von der Sozialauswahl bis zum nachweisbaren Zugang
  • Trennungsgespräche, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Geschäftsführer-Dienstverträge, Bonusregelungen und Wettbewerbsverbote
Für Arbeitnehmer

Fach- und Führungskräfte

Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Ich prüfe Ihre Situation, ordne Chancen und Risiken ehrlich ein und verhandle für Sie. Diskret und auf Augenhöhe mit der Gegenseite.

  • Kündigungsschutz
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Wettbewerbsverbote
  • Geschäftsführer
Was ich konkret übernehme
  • Prüfung der Kündigung und Kündigungsschutzklage. Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen (§ 4 KSchG).
  • Verhandlung von Abfindung, Freistellung, Bonus und Zeugnis
  • Aufhebungsvertrag-Check inklusive Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld
  • Prüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen vor der Unterschrift
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Für Käufer, Verkäufer & Searcher

Transaktionen & Nachfolge

Beim Unternehmenskauf gehen die Mitarbeitenden mit, und mit ihnen Risiken und Chancen. Ich begleite Käufer, Verkäufer und Searcher bei den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um den Deal, vom LOI bis nach dem Closing.

  • HR Due Diligence
  • Betriebsübergang § 613a BGB
  • Schlüsselpersonen
  • Managementbeteiligung
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Post-Closing
Was ich konkret übernehme
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence mit Fokus auf das, was Kaufpreis und Haftung bewegt
  • Unterrichtung der Belegschaft beim Betriebsübergang (§ 613a Abs. 5 BGB)
  • Bindung von Schlüsselpersonen und geordnete Übergabe durch die Verkäuferseite
  • Arbeitsrechtliche Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag
  • Geschäftsführer-Anstellung in der Erwerbsgesellschaft
  • Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsmodelle für das Management
Für Unternehmen im Wandel

KI, Compliance & Datenschutz

KI-Tools sind im Arbeitsalltag angekommen, die Regeln auch. Mit meiner LL.M.-Masterarbeit zum EU AI Act und zur DSGVO im Rücken helfe ich Unternehmen, KI verantwortungsvoll einzusetzen und Compliance-Pflichten schlank umzusetzen.

  • AI Act
  • KI-Richtlinien
  • KI-Kompetenz
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Compliance-Schulungen
Was ich konkret übernehme
  • KI-Nutzungsrichtlinie für Mitarbeitende, abgestimmt mit Datenschutz und Mitbestimmung
  • Schulungskonzept und Dokumentation zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung)
  • Hinweisgebersystem nach dem HinSchG; auf Wunsch übernehme ich als Ombudsperson die interne Meldestelle, sofern kein Interessenkonflikt besteht
  • Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
  • Compliance-Schulungen und Prävention im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

03 / Laufende Begleitung

Ihre Personal­rechts­abteilung. Ohne eine aufzubauen.

Für Unternehmen, bei denen Personalthemen regelmäßig auf dem Tisch liegen, eine eigene Rechtsabteilung aber noch nicht sinnvoll ist. Sie bekommen eine feste Ansprechpartnerin, einen klar definierten Umfang und ein planbares Monatshonorar.

Ich kenne Ihr Unternehmen, Ihre Vorlagen und Ihre Geschichte. Sie müssen nicht bei jeder Frage neu erklären, worum es geht. Größere Projekte und Streitigkeiten vereinbaren wir separat.

Monatspauschalen ansehen
  1. 01

    Day-to-Day HR Legal

    Schnelle Antworten auf die Fragen, die im Alltag entstehen: Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Homeoffice, Abmahnung.

  2. 02

    Verträge & Vorlagen

    Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Richtlinien, die aktuell bleiben, auch wenn sich Gesetze ändern.

  3. 03

    Betriebsrat & Mitbestimmung

    Vorbereitung von Gesprächen, Betriebsvereinbarungen und Beteiligungsverfahren.

  4. 04

    Strategische Projekte

    Wachstum, Umstrukturierung, KI-Einführung oder Unternehmenskauf: Ich bin früh mit am Tisch.

04 / Honorar

Preise.

Das Honorar soll zum Mandat passen, nicht umgekehrt. Deshalb gibt es drei Modelle. Welches zu Ihrem Anliegen passt, sage ich Ihnen vorab.

Für laufende Themen

Monatliche Pauschale

Die externe Personalrechtsabteilung.

Ein definierter Umfang, eine feste Ansprechpartnerin, ein planbares Monatshonorar. Ohne für jede Frage ein neues Mandat aufsetzen zu müssen.

  • Drei Pakete, monatlich planbar
  • Reaktionszeiten verbindlich vereinbart
  • Zusatzprojekte separat zum Festpreis
Wenn ein Festpreis nicht passt

Flexible Abrechnung

Transparent und auf Wunsch gedeckelt.

Bei offenen Sachverhalten oder Streitigkeiten: transparentes Stundenhonorar, Kostendeckel oder vorab gebuchte Stundenpakete. Wir legen gemeinsam fest, was passt.

  • Monatliche Aufstellung aller Tätigkeiten
  • Kostendeckel (Fee Cap) auf Wunsch
  • Stundenpakete mit Preisvorteil

Festpreise. Eine Auswahl.

Ab-Preise für typische Fälle. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach dem Kennenlernen, schriftlich und vor dem Start.

  • Kennenlerngespräch

    15 Minuten per Video oder Telefon. Sie schildern Ihr Anliegen, ich sage Ihnen, wie ich es lösen würde und was es kostet.

    kostenlos
  • Erstberatung

    Bis zu 60 Minuten: rechtliche Einordnung, Optionen und konkrete nächste Schritte. Wird bei Beauftragung angerechnet.

    250 €netto · 297,50 € brutto
  • Arbeitsvertragsvorlage

    Individuell für Ihr Unternehmen, mit allen Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz und kurzer Anleitung für die Personalabteilung.

    ab790 €netto · 940,10 € brutto
  • Kündigung vorbereiten

    Prüfung, Strategie, Kündigungsschreiben und Ablaufplan bis zum nachweisbaren Zugang.

    ab490 €netto · 583,10 € brutto
  • Aufhebungsvertrag

    Entwurf und Verhandlung mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, auch mit der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite.

    ab790 €netto · 940,10 € brutto
  • Geschäftsführer-Dienstvertrag

    Entwurf oder Prüfung für die Gesellschaft, inklusive Vergütung, Bonus, Wettbewerbsverbot und Abberufung.

    ab1.190 €netto · 1.416,10 € brutto
  • KI-Nutzungsrichtlinie

    Regeln für den KI-Einsatz im Team, abgestimmt mit Datenschutz und Mitbestimmung. Mit 90-Minuten-Workshop zur KI-Kompetenz ab 1.490 € netto.

    ab590 €netto · 702,10 € brutto
  • Hinweisgebersystem nach HinSchG

    Verfahrensordnung, Meldeweg und Information der Belegschaft. Auf Wunsch übernehme ich als Ombudsperson die interne Meldestelle, sofern kein Interessenkonflikt besteht (§ 15 HinSchG), ab 149 € netto im Monat.

    ab790 €netto · 940,10 € brutto
  • Unterrichtung beim Betriebsübergang

    Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB, ausgerichtet an der BAG-Rechtsprechung. Nur eine vollständige Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.

    ab1.190 €netto · 1.416,10 € brutto
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence

    Risikobasierte Prüfung beim Unternehmenskauf (bis 50 Mitarbeitende) mit Red-Flag-Report und Empfehlungen für den Kaufvertrag.

    ab2.900 €netto · 3.451 € brutto
  • Gesellschaftervereinbarung

    Regeln für Gründer und Gesellschafter: Stimmrechte, Vesting, Ausscheiden, Exit. Notarkosten, falls nötig, separat.

    ab1.190 €netto · 1.416,10 € brutto

Monatspauschalen.

Die externe Personalrechtsabteilung für Unternehmen. Mindestlaufzeit drei Monate, danach monatlich kündbar. Gerichtliche Verfahren und größere Projekte vereinbaren wir separat.

Basis

Für Teams bis etwa 20 Mitarbeitende

450 €/ Monat

netto · 535,50 € brutto

  • Bis zu 2 Stunden Beratung im Monat
  • Telefon, E-Mail und Video
  • Prüfung von Standardschreiben
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
  • Jede weitere Stunde 225 € netto
Basis anfragen

Partner

Für Unternehmen bis etwa 200 Mitarbeitende

1.850 €/ Monat

netto · 2.201,50 € brutto

  • Alles aus Wachstum, dazu:
  • Bis zu 10 Stunden Beratung im Monat
  • Monatlicher Jour fixe
  • KI-Richtlinie und eine Inhouse-Schulung pro Jahr
  • Priorisierte Erreichbarkeit, auch kurzfristig
  • Jede weitere Stunde 200 € netto
Partner anfragen
Stundenhonorar297,50 €

je Stunde inklusive USt., für Unternehmen 250 € netto. Abrechnung minutengenau nach tatsächlichem Aufwand, mit monatlicher Aufstellung.

KostendeckelFee Cap

Eine verbindliche Obergrenze, vorab vereinbart. Mehr Honorar zahlen Sie nicht. In Gerichtsverfahren liegt der Deckel nicht unter den gesetzlichen Gebühren.

Stundenpaket10 Stunden

2.677,50 € inklusive USt. (Unternehmen: 2.250 € netto), vorab gebucht und flexibel nutzbar. 10 % günstiger als einzeln.

Mit „ab“ gekennzeichnete Festpreise gelten für typische Fälle und enthalten Post- und Telekommunikationsauslagen; Reise-, Gerichts- und Notarkosten kommen hinzu. Den verbindlichen Festpreis nenne ich Ihnen vor Beginn und vereinbare ihn mit Ihnen in Textform (§ 3a RVG). Netto-Preise (Reiter „Für Unternehmen“ und Monatspauschalen) gelten nur für Unternehmen und Selbstständige; der Bruttobetrag inklusive 19 % Umsatzsteuer steht jeweils dabei. Preise für Privatpersonen enthalten die Umsatzsteuer. Gerichtliche Verfahren rechne ich mindestens nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).

05 / Ablauf

So arbeite ich.

Vom ersten Kontakt bis zum Ergebnis in vier klaren Schritten. Ohne Wartezeit und ohne Überraschungen.

  1. 01

    Kennenlernen

    Sie schildern kurz Ihr Anliegen, per Video, Telefon oder E-Mail. Ich sage Ihnen offen, ob und wie ich helfen kann.

    15 Minuten · kostenlos
  2. 02

    Angebot

    Sie erhalten Leistungsumfang und Festpreis in Textform. Erst wenn Sie zustimmen, geht es los.

    In 24 h, werktags
  3. 03

    Umsetzung

    Ich bearbeite Ihr Mandat zügig und halte Sie auf dem Laufenden. Digital oder persönlich in München.

    Feste Ansprechpartnerin
  4. 04

    Ergebnis

    Klare Dokumente, klare Empfehlungen und, wenn Sie möchten, ein Plan für die nächsten Schritte.

    Zum vereinbarten Preis
Kanzlei AckermannMünchen

06 / Über mich

Kristina Ackermann.

LL.M. (Lund) · Rechtsanwältin · München

Juristin aus Überzeugung, mit einem Faible für klare Sprache, gute Verträge und Lösungen, die im echten Leben funktionieren.

Mein Weg begann in den Naturwissenschaften: Biologie an der FAU Erlangen-Nürnberg, dann Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung und dem Schwerpunkt Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht. Für meinen LL.M. in European Business Law ging ich an die Lund University in Schweden. In meiner Masterarbeit habe ich mich mit dem EU AI Act beschäftigt, mit Hochrisiko-Anwendungen im juristischen Bereich und dem Zusammenspiel mit der DSGVO.

Praxis habe ich bei KPMG Law in München gesammelt, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, im Gesellschaftsrecht und bei M&A, sowie im Referendariat am Oberlandesgericht München. Besonders geprägt hat mich das Arbeitsrechtsteam von RÖDL in München, wo ich früh Verantwortung in anspruchsvollen Mandaten übernehmen durfte.

Mit meiner eigenen Kanzlei verbinde ich meine Erfahrung aus großen Wirtschaftskanzleien mit dem, was sich Mandanten wünschen: einer festen Ansprechpartnerin, klaren Worten und Preisen, die vorher feststehen.

2026Zweites Staatsexamen, Volljuristin
LL.M.European Business Law, Lund University
3 SprachenBeratung auf Deutsch, Englisch und Französisch
AI ActMasterarbeit zu KI-Verordnung und DSGVO

Werdegang

  1. 2026

    Gründung der Kanzlei Ackermann

    München

  2. 2025 – 2026

    Associate Trainee, RÖDL München

    Arbeitsrecht und M&A

  3. 2024 – 2026

    Rechtsreferendarin, Oberlandesgericht München

    Zweites Juristisches Staatsexamen 2026

  4. 2024 – 2025

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin, KPMG Law München

    Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, M&A

  5. 2023 – 2024

    LL.M. European Business Law, Lund University

    Masterarbeit: „The European Artificial Intelligence Act – High-Risk Use Cases for Juridical Purposes and Interplay with the GDPR“

  6. 2023

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin, KPMG Law München

    Öffentliches Wirtschaftsrecht, Miet- und Versicherungsrecht

  7. 2019 – 2023

    Werkstudentin Legal & Compliance, Smart and Robust

    Genehmigungsverfahren, Umweltrecht, ISO 14001 und Pharmarecht für internationale Unternehmen

  8. 2018 – 2022

    Rechtswissenschaften, Universität Bayreuth

    Diplomjuristin. Schwerpunkt Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht, wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Seminararbeit zum Hinweisgeberschutz bei Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz

  9. 2020 – 2021

    Praktika

    Rödl & Partner Nürnberg, Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf., Sozialgericht Nürnberg

  10. 2017 – 2019

    Biologie, FAU Erlangen-Nürnberg

    Das naturwissenschaftliche Fundament

07 / Wissen kompakt

Wissen kompakt.

Drei Dinge, die Unternehmen und Mitarbeitende kennen sollten. Kurz erklärt und ohne Juristendeutsch.

Arbeitsrecht2 Min. Lesezeit

Kündigung erhalten? Die Uhr läuft: drei Wochen.

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss schnell sein. Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist kurz und streng.

Weiterlesen

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie es eigentlich nicht wäre (§ 7 KSchG).

Mein Rat: Unterschreiben Sie nichts vorschnell, notieren Sie das Zugangsdatum und lassen Sie die Kündigung sofort prüfen. In dieser frühen Phase liegt oft auch die beste Verhandlungsposition für eine Abfindung.

§§ 4, 7 KSchG

KI & Compliance2 Min. Lesezeit

KI im Team? Dann braucht es Regeln.

ChatGPT & Co. sind im Arbeitsalltag angekommen. Der EU AI Act verlangt Maßnahmen, die Ihr Team dafür fit machen.

Weiterlesen

Seit Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals. Die EU hat die Vorgabe 2026 etwas gelockert, abgeschafft ist sie nicht. Praktisch heißt das: klare Regeln, Schulungen und eine saubere Dokumentation.

Eine gute KI-Richtlinie regelt außerdem, welche Daten in welche Tools dürfen, wie Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben und wer Ergebnisse prüft. Gibt es einen Betriebsrat, ist er über den KI-Einsatz zu unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Kann ein Tool Verhalten oder Leistung der Beschäftigten auswerten, bestimmt er mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Art. 4 KI-VO · DSGVO · §§ 87, 90 BetrVG

Transaktionen2 Min. Lesezeit

Asset-Deal: Die Mitarbeitenden kommen mit.

Wer einen Betrieb übernimmt, übernimmt auch die Arbeitsverhältnisse. Automatisch und kraft Gesetzes.

Weiterlesen

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Die Beschäftigten müssen vorab in Textform über den Übergang und seine Folgen unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen.

Ist die Unterrichtung fehlerhaft, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Für Käufer und Searcher ist ein sauberes Unterrichtungsschreiben deshalb kein Formular, sondern Risikomanagement.

§ 613a Abs. 1, 5, 6 BGB

Die Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

08 / Fragen

Häufige Fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Antwort.

Frage stellen
Was kostet die Zusammenarbeit?

Bei klar abgrenzbaren Aufgaben nenne ich Ihnen vorab einen Festpreis, den wir in Textform vereinbaren. Für laufende Themen gibt es Monatspauschalen, für offene Sachverhalte ein transparentes Stundenhonorar, auf Wunsch mit Kostendeckel. Beispiele finden Sie oben unter Preise.

Ist ein Festpreis immer günstiger als ein Stundenhonorar?

Nicht zwingend. Der Vorteil liegt vor allem in Klarheit und Planbarkeit: Sie kennen Leistungsumfang und Kosten, bevor die Arbeit beginnt. Ändert sich der Umfang, sprechen wir vorher darüber und nicht erst auf der Rechnung.

Ist das Kennenlerngespräch wirklich kostenlos?

Ja. In 15 Minuten klären wir, worum es geht und ob Ihr Anliegen bei mir gut aufgehoben ist. Eine rechtliche Prüfung findet in diesem Gespräch noch nicht statt. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot und entscheiden in Ruhe.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Bei einer Kündigung in vielen Fällen ja, wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben. Um die Deckungsanfrage kümmere ich mich auf Wunsch. Liegt nur das Angebot eines Aufhebungsvertrags auf dem Tisch, zahlen Versicherungen dagegen oft nicht. Dann greift mein Festpreis.

Wer trägt die Kosten vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Darauf weise ich vor jeder Mandatsübernahme ausdrücklich hin. Gerichtliche Verfahren rechne ich mindestens nach den gesetzlichen Gebühren ab.

Vertreten Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Beide, aber niemals in derselben Sache. Vor jeder Mandatsübernahme prüfe ich mögliche Interessenkonflikte.

Beraten Sie auch online?

Ja. Viele Mandate lassen sich vollständig digital abwickeln, per Video, Telefon und E-Mail. Für vertrauliche Unterlagen vereinbaren wir einen verschlüsselten Weg. Für persönliche Termine bin ich in München für Sie da.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, mit einer klaren Einschätzung, wie es weitergeht. Bei Fristsachen wie einer Kündigung melde ich mich schneller.

09 / Kontakt

Nicht raten. Fragen.

Erzählen Sie mir kurz, worum es geht. Ich sage Ihnen schnell, ob ich die Richtige bin und wie ich das Mandat aufsetzen und bepreisen würde.

Anliegen schildern

Das Formular öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht. Über diese Website selbst werden keine Daten übertragen.

Gibt es eine Frist, zum Beispiel ein Kündigungsdatum? Bitte mit angeben.

Bitte übermitteln Sie in Ihrer ersten Anfrage noch keine vertraulichen oder besonders sensiblen Informationen. Ihre Angaben verwende ich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.